Die Lizenzstufen im Überblick
Die europäische Systematik (Teil-FCL) staffelt die Rechte danach, was geflogen werden darf und ob dafür Geld genommen werden darf. Die Stufen bauen aufeinander auf, Geleistetes verfällt nicht. Daneben stehen zwei verbreitete Lizenzen: der Segelflug mit eigenem europäischem Regelwerk seit 2020 (Teil-SFCL) und der Ultraleichtschein als rein nationales Recht.
| Lizenz | Rechte | Alter | Flugstunden | Theorie |
|---|---|---|---|---|
| SPL (Segelflug) | Segelflugzeuge, mit Zusatz auch Reisemotorsegler. Ohne Vergütung. | 16 | 15 Stunden Ausbildung und 45 Starts | 9 Fächer |
| Ultraleicht (SPL) | Ultraleichtflugzeuge bis 600 kg, ein Fluggast. Nicht gewerblich. | 17 | In der Größenordnung von 30 Stunden | Fragenkatalog der Verbände |
| LAPL(A) | Einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2000 kg, höchstens drei Fluggäste. Ohne Vergütung. | 17 | 30 Stunden, davon 15 mit Fluglehrer | 9 Fächer |
| PPL(A) | Flugzeuge nach Musterberechtigung, ohne Gewichtsgrenze der Lizenz. Ohne Vergütung. | 17 | 45 Stunden, davon 25 mit Fluglehrer | 9 Fächer, identisch mit LAPL |
| CPL(A) | Gewerblicher Betrieb gegen Bezahlung, auf einpilotigen Mustern. | 18 | 200 Stunden vor der Erteilung | Eigener Lehrgang, ATPL-Theorie wird angerechnet |
| ATPL(A) | Verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen mit vorgeschriebener Mehrmannbesatzung. | 21 | 1500 Stunden, davon 500 im Mehrmanncockpit | 13 Fächer, Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt |
Die Flugstunden sind Mindestwerte der Verordnung, keine Erfahrungswerte: Wer mit exakt dieser Zahl zur Prüfung geht, ist die Ausnahme. Und die LAPL ist europäisch, aber nicht ICAO-konform und außerhalb des EASA-Raums nicht ohne Weiteres anerkannt; die PPL gilt weltweit.
Segelflug und Ultraleicht: die Sonderfälle
Der Segelflug im Verein ist der günstigste Einstieg, wegen einer anderen Kostenstruktur statt wegen eines Rabatts: Die Flugzeuge gehören dem Verein, die Fluglehrer arbeiten ehrenamtlich, den Startdienst an der Winde leisten die Mitglieder selbst. Bezahlt werden Beitrag, Startgebühr und Flugminuten. Verlangt sind mindestens 15 Flugstunden und 45 Starts sowie ein Überlandflug von 50 Kilometern allein oder 100 Kilometern mit Fluglehrer.
Der Ultraleichtschein fällt nicht unter europäisches Recht, sondern unter die deutsche Verordnung über Luftfahrtpersonal. Ausgestellt wird er nicht von der Landesluftfahrtbehörde, sondern von den beauftragten Verbänden DAeC und DULV, die auch die Prüfungen abnehmen. Seit die Bauvorschriften 2019 auf 600 kg Abflugmasse angehoben wurden, ist der technische Abstand zur Privatfliegerei klein geworden, der rechtliche nicht: Über die Anerkennung entscheidet jedes Land selbst.
Verwirrend ist ausgerechnet die Abkürzung. SPL steht sowohl für die europäische Segelflugzeugpilotenlizenz als auch für die deutsche Sportpilotenlizenz für Ultraleicht; gemeinsam haben beide nichts außer den drei Buchstaben. Neu geordnet ist seit dem 18. Februar 2026 der Tragschrauber, für den Teil-FCL nun eine eigene europäische Lizenz vorsieht.
Zwei Wege zum selben Ziel
- Schrittweise aus eigener Tasche
- Erst LAPL oder PPL, dann Nachtflug, Instrumentenflug und Berufspilotenlizenz, jede Stufe einzeln bezahlt und zeitlich frei gelegt. Die LAPL-Theorie wird auf die PPL voll angerechnet; für den Aufstieg kommen 15 Flugstunden mit Allein- und Überlandanteil sowie eine erneute praktische Prüfung dazu. Wer unterbricht, behält die erworbene Lizenz.
- Integriert bei einer Flugschule
- Ein durchgehender Vollzeitlehrgang bis zur Berufspilotenlizenz samt Instrumentenflug und Mehrmannbesatzung. Die geforderte Gesamtflugzeit vor der Erteilung liegt niedriger als auf dem modularen Weg, weil die Ausbildung als Ganzes anerkannt ist. Dafür steht am Anfang eine Summe, die üblicherweise fremdfinanziert wird und auch bei Abbruch fällig bleibt.
Entschieden wird damit weniger über den Preis als über das Risiko: Der schrittweise Weg verteilt die Ausgaben über Jahre, der integrierte verlangt eine sechsstellige Vorabentscheidung, bevor die eigene Eignung und die Einstellungslage in zwei Jahren bekannt sind.
Das Tauglichkeitszeugnis gehört an den Anfang
Der teuerste vermeidbare Fehler: Ein bestandenes Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 sagt nichts darüber aus, ob auch die Klasse 1 erreichbar ist. Die Anforderungen sind andere, und die Erstuntersuchung für die Klasse 1 darf nur ein flugmedizinisches Zentrum durchführen, nicht jeder Fliegerarzt. Wer eine Berufsausbildung anzahlt, bevor dieses Zeugnis vorliegt, riskiert den gesamten Betrag.
Ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis darf nicht geflogen werden, und ein Flugschüler darf ohne das passende Zeugnis nicht einmal allein starten. Für private Lizenzen genügt die Klasse 2, für Segelflug und Ultraleicht die einfachere Stufe für die LAPL; beide stellt jeder anerkannte Fliegerarzt aus. Die Klasse 1 verlangt zusätzliche Untersuchungen, darunter eine fachärztliche Augenuntersuchung, und gilt zwölf Monate, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sechs; die Klasse 2 gilt je nach Alter zwischen fünf Jahren und einem Jahr.
Wer eine Vorerkrankung hat, klärt das im Vorgespräch beim Fliegerarzt, und zwar für einen Bruchteil dessen, was eine Ausbildung kostet. Ob Fliegen überhaupt das eigene Ding ist, zeigt vorher ein Schnupperflug, sieheLuftfahrt erleben.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Flugstunden
- Der größte Posten, abgerechnet nach Motorlauf- oder Blockzeit, mit Aufschlag für die Stunden mit Fluglehrer. Das Muster verschiebt den Stundensatz erheblich; welche Bauarten es gibt, steht unterFlugzeuge und Bauarten.
- Theorie
- Lehrgang, Lernmaterial und Prüfungsvorbereitung, als Fernlehrgang, im Präsenzunterricht oder gemischt. Für LAPL und PPL liegt der Umfang bei rund 100 Unterrichtsstunden über neun Fächer.
- Prüfungs- und Behördengebühren
- Theorieprüfung, praktische Prüfung samt Prüferhonorar, Lizenzerteilung durch die Landesluftfahrtbehörde, Sprechfunkzeugnis bei der Bundesnetzagentur. Diese Posten stehen selten im beworbenen Paketpreis; wer wofür zuständig ist, ordnetBehörden und Aufsicht.
- Tauglichkeitszeugnis
- Erstuntersuchung und Augenarzt sind privat zu zahlen. Bei der Klasse 1 fällt der Aufwand deutlich höher aus als bei der Klasse 2.
- Laufende Nebenkosten
- Landegebühren an fremden Plätzen, Vereinsbeitrag oder Chartergebühr, Versicherung, Karten. Sie fallen während der Ausbildung an, tauchen in Angeboten aber fast nie auf.
Dass die Preise weit auseinanderliegen, hat vier wiederkehrende Gründe: ob mit der Mindeststundenzahl oder einer realistischen gerechnet wird, ob Prüfungs- und Behördengebühren enthalten sind, welches Muster geflogen wird und ob ein Verein oder ein gewerblicher Betrieb dahintersteht. Ein Angebot mit der Mindeststundenzahl ist kein günstigeres Angebot, sondern ein anderes Rechenverfahren.
Was die Lizenz allein noch nicht ist
Zum Fliegen gehört das Funken, dafür braucht es ein eigenes Zeugnis: das BZF II auf Deutsch, das BZF I zusätzlich auf Englisch, das AZF für den Instrumentenflug. Regelmäßig übersehen wird die Sprachprüfung, die getrennt davon verlangt wird: Im Funkzeugnis geht es um festgelegte Sprechgruppen, in der Sprachprüfung um freies Sprechen in einer Lage, für die es keine gibt. Stufe 4 gilt vier Jahre, Stufe 6 unbefristet.
Selbst die Verkehrspilotenlizenz berechtigt zu keinem einzigen Verkehrsflug. Was geflogen werden darf, entscheidet die Musterberechtigung, die für jedes Baumuster einzeln erworben und jährlich durch einen Überprüfungsflug erhalten wird. Sie ist teuer und wird meist von der einstellenden Fluggesellschaft vorfinanziert, was Lizenz und Arbeitsplatz enger verknüpft, als vielen vorher bewusst ist.
Verfahren und Sprechgruppen lassen sich zwischen den Flugstunden am Rechner üben, siehe Flugsimulation. Wege in die Luftfahrt ohne eigenes Steuer stehen unterStudium und Ausbildung, die Einordnung des Themenfelds unter Luftfahrt verstehen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Flugschein in Deutschland?
Das hängt vor allem an der Lizenzstufe. Der Segelflugschein im Verein liegt in der Größenordnung einiger tausend Euro, eine Privatpilotenlizenz beim gewerblichen Anbieter um ein Mehrfaches darüber, eine vollständige Berufsausbildung noch einmal um eine Größenordnung mehr. Zwei Angebote lassen sich dabei selten auf den ersten Blick vergleichen, weil sie unterschiedliche Posten enthalten, etwa Prüfungsgebühren oder das Tauglichkeitszeugnis.
Wie lange dauert es, bis man Pilot ist?
Eine Privatpilotenlizenz nebenher lässt sich in einem knappen Jahr schaffen, wenn regelmäßig geflogen wird, und zieht sich sonst über zwei bis drei Jahre. Der Grund ist selten die Theorie, sondern das Wetter und der Abstand zwischen den Flugstunden: Wer nur alle paar Wochen fliegt, wiederholt jedes Mal einen Teil des Gelernten. Eine integrierte Berufsausbildung in Vollzeit dauert anderthalb bis zwei Jahre.
Kann man mit Brille Pilot werden?
In aller Regel ja, auch beruflich. Entscheidend ist nicht die Brille, sondern der korrigierte Sehwert und die Höhe der Korrektur; ab etwa fünf Dioptrien verlangt die Untersuchung für die Klasse 1 zusätzliche augenärztliche Nachweise. Wer Farben nicht sicher unterscheidet, bekommt das Zeugnis unter Umständen mit der Auflage, nur am Tag zu fliegen. Sicherheit gibt allein die Untersuchung beim Fliegerarzt.
Ab welchem Alter kann man mit dem Fliegen anfangen?
Am frühesten im Segelflug: Die Ausbildung darf schon mit 14 Jahren beginnen, ebenso der erste Alleinflug, die Lizenz selbst folgt erst mit 16. Bei LAPL und PPL schreibt die europäische Regelung gar kein Mindestalter für den Ausbildungsbeginn vor, sodass grundsätzlich auch deutlich jüngere Flugschüler anfangen können, solange der erste Alleinflug erst mit 16 und die Lizenz mit 17 Jahren erfolgt. Einzig beim Ultraleicht liegt die Grenze durchgehend höher: Ausbildungsbeginn mit 16, Lizenz mit 17, ohne die frühere Alleinflug-Möglichkeit der anderen Wege.
Braucht man Abitur, um Verkehrspilot zu werden?
Rechtlich nicht, die europäische Lizenzverordnung verlangt keinen Schulabschluss. Für die Zulassung zum Theorielehrgang der Verkehrspilotenlizenz wird in Deutschland allerdings ein Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch gefordert, den ein Abiturzeugnis oder ein Gutachten erbringt. Fluggesellschaften stellen bei der Auswahl eigene Anforderungen, die mit den gesetzlichen nichts zu tun haben.
Rechtliche Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Teil-FCL und Teil-MED), die Verordnung (EU) 2018/1976 (Teil-SFCL) und das deutsche Luftrecht, insbesondere die Verordnung über Luftfahrtpersonal, in der jeweils gültigen Fassung. Preise und Gebühren schwanken stark; verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Landesluftfahrtbehörde und des Luftfahrt-Bundesamtes.
